Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 19.08.1997 - 2 L 278/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ersatzvornahme; Erstattungsforderung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 29.06.1995 - 6 A 418/93
- OVG Schleswig-Holstein, 19.08.1997 - 2 L 278/95
- OVG Schleswig-Holstein, 19.08.1997 - 2 L 279/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 19.08.1997 - 2 L 279/95
Erdtank; Wassergefährdende Stoffe; Anlagenbetreiber; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.08.1997 - 2 L 278/95
Die dagegen eingelegte Berufung wies der Senat mit Urteil vom heutigen Tage (2 L 279/95) zurück.Wie er - der Kläger - im Verfahren 6 A 418/93 (= 2 L 279/95) bereits ausgeführt habe und worauf er für dieses Verfahren vollinhaltlich Bezug nehme, sei schon die Grundverfügung vom 24. November 1987 rechtswidrig.
Gegen das ihm am 12. Juli 1995 zugestellte Urteil hat der Kläger am 11. August 1995 Berufung eingelegt und unter Bezugnahme auf sein erstinstanzliches Vorbringen sowie sein Vorbringen in der Sache 2 L 279/95 zusätzlich geltend gemacht: Der angefochtene Leistungsbescheid sei auch deshalb rechtswidrig, weil der Kostenerstattungsanspruch nicht entstanden bzw. erloschen sei.
Der insoweitige Vollzug des nicht zu beanstandenden Bescheids vom 24. November 1987 (vgl. Urt. d. Senats vom heutigen Tage in der Sache 2 L 279/95) durch Ersatzvornahme war nach § 229 Abs. 1 Nr. 2 LVwG (§ 194 Abs. 1 LVwG a.F.) zulässig.
- VG Minden, 11.03.2008 - 10 K 208/08
Togo, Oppositionelle, politische Entwicklung, Menschenrechtslage
Den anschließend vom Bundesbeauftragten gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 09.10.1995 - 2 L 278/95 - ab.